Falls ein Prüfling im Rahmen seiner Prüfung auch die Verbandsprüfung ablegen
möchte, erfolgt die Anmeldung zur Prüfung sowie die Abstimmung zur Teilnahme
eines vom Verband anerkannten Prüfers durch das Ausbildungsinstitut
mindestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin. Mit der Anmeldung ist dem
Verband der Nachweis vorzulegen, dass der Prüfling alle im Curriculum
vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt hat. Für den Fall, dass in dem
Ausbildungsgang eine schriftliche Ausarbeitung vorgesehen ist, ist diese dem
Verband in dreifacher Ausfertigung vorzulegen.
Die Mitwirkung an der Prüfung durch den Verbandsprüfer orientiert sich an
dem Curriculum der akkreditierten Weiterbildung des Institutes.
Nach bestandener Prüfung wird das Zertifikat „Individualpsychologischer
<<Titel des Institutes>> ViBD® verliehen.
Dieses Zertifikat gilt nur in Verbindung mit einer Mitgliedschaft im ViBD. |
Anerkennung
früherer Prüfungen
Für die Anerkennung von ViBD-Titeln vor dem o.g. Beschluss wird
ein qualifizierter Antrag auf Anerkennung seitens des Institutes
an den ViBD-Vorstand gestellt. Die Weiterbildungskommission
prüft den Antrag und leitet diesen an den Vorstand zur
Entscheidung weiter.
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Regeln
im Zusammenhang der vom Verband anerkannten Prüfer
Jedes Institut benennt mindestens einen Prüfer für den Verband.
Die Weiterbildungskommission führt eine fachliche Prüfung über
die Qualifikation des Prüfers durch und schlägt dem Vorstand die
Personen vor.
Lehrberater des ViBD erhalten mit Ernennung automatisch die
Prüfungsberechtigung. Gleichzeitig ist mit der Ernennung zum
Lehrberater auch die Verpflichtung des „Verbandsprüfers“
verbunden.
Der Vorstand kann weitere Prüfer benennen und entscheidet über
die Verbandsprüfer
Hinweis
Hinweise zur äußeren Gestaltung von
schriftlichen Ausarbeitungen können als Datei hier eingesehen
werden.

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